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aktualisiert am 29.12.2024

Grundsteuererhöhung für 2025 in Felsberg beschlossen

FaktenCheck: Ausschussitzung ausgefallen - Ehrenamt muss für Transparenz und Klarheit sorgen

Artikel aus der HNA vom 23.12.2024

In der Felsberger Stadtverordnetenversammlung 05.12.2024 hat BGM Faupel einen Änderungsantrag zur Anpassung der Hebesätze zur Grund- und Gewerbesteuer eingebracht.

Der Haushalt für 2025 liegt den Fraktionen noch nicht vor. Keiner kann somit nachvollziehen, wieviel Geld wofür ausgegeben wird und kann somit auch nicht bewerten, ob eine Steuererhöhung notwendig ist. Dasselbe Vorgehen wurde 2023 auch vom ehemaligen BGM Steinmetz versucht. Damals hatten sich alle Fraktionen (außer FDP) gegen eine solche Vorgehensweise ausgesprochen und eine Steuererhöhung abgelehnt (siehe HNA vom 07.03.2023 und 23.03.2023)


In der Sitzung vom 05.12.2024 hat sich die Mehrheit aus SPD, CDU und FDP für eine Steuererhöhung ausgesprochen. Diese wird im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuerberechnung für 2025 wirksam und ist somit nach 2024 die nächste Erhöhung für die Felsberger Bürgerinnen und Bürger.


Im Bericht der HNA vom 07.12.2024 kommen die Veränderungen leider nicht klar zum Vorschein. Aus diesem Grund werden stellen wir sie übersichtlich dar.

Ursprünglich wollten alle Fraktionen die neuen Hebesätze zur Grundsteuer "aufkommensneutral" beschließen. Aufkommensneutral bedeutet, die Stadt Felsberg nimmt im Jahr 2025 denselben Betrag an Grundsteuern ein, wie im Jahr 2024. Aufkommensneutral bedeutet allerdings nicht, dass die Beiträge der Grundstückseigentümer zu 2024 gleich bleiben. Hier ergeben sich teils gravierende Unterschiede, auf die wir allerdings keinen Einfluss haben, sondern die neue Berechnungsgrundlage dafür verantwortlich ist. Aus diesem Grund wäre es notwendig gewesen, mögliche Kompensationen zu prüfen, was BGM, SPD, CDU und FDP abgelehnt haben.

In der Tabelle zeigen wir ihnen die Entwicklung der Hebesätze zur Grund- und Gewerbesteuer für Felsberg auf.

Nach der Steuererhöhung in 2024 um 130 Punkte bei der Grundsteuer A+B haben SPD, CDU und FDP für 2025 eine erneute Steuererhöhung der Grundsteuer B von 110 Punkten beschlossen.


Erklärung: Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliche Betriebe

                  Grundsteuer B - Grundstücke (betrifft alle Ein- und Mehrfamilienhäuser)


Die Fraktionen von ULF und Grünen haben sich gegen diese Erhöhung ausgesprochen. Zum einen weil wir den Haushalt nicht kennen und wir keine Information über die Ausgaben haben, zum anderen weil wir noch erhebliches Einsparpotential sehen, auf das leider nicht eingegangen wird.

Steuererhöhungen sollten nur dann zum tragen kommen, wenn alle Möglichkeiten der Einsparung ausgeschöpft sind.