12.2023 - Kriterienkatalog FF-PV

In der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2023 wurde ein Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaik -   FF-PV beschlossen. Um die unterschiedlichen Kriterien zu definieren wurden insgesamt drei Ausschussitzungen benötigt, sowie eine unbekannte Anzahl Stunden sitzungsfreier Zeit.

Insgesamt weist der Katalog über 50 Kriterien auf. Neben der Gesamtfläche von 80ha im gesamten Stadtgebiet und der Festlegung der Größe einer Einzelanlage von 10ha, spielt auch die Bodenzahl eine wichtige Rolle. Eine FF-PV Anlage darf / soll nicht auf einer Fläche installiert werden, die mehr als 45 Bodenpunkte ausweist. Damit wollen wir verhindern, dass auf sehr guten Ackerflächen eine FF-PV Anlage errichtet wird und somit ca. 30 Jahre und mehr keine Nahrungsmittelproduktion mehr stattfinden kann.

Uns war es wichtig, dass auch AGRI-PV Anlagen im Katalog berücksichtigt werden. Bei diesen Anlagen findet unter den Modulen noch Landwirtschaft statt. Sie sind die bessere Alternative als "normale" FF-PV Anlagen.

Die ULF und die Grünen hätten bei den Flächen- und Bodenkriterien gerne kleinere Werte gehabt. Leider gab es dafür keine Mehrheit. Trotzdem sind wir mit dem Kompromis zufrieden und freuen uns über das Erreichte.


Dieser Kriterienkatalog sorgt für ein einheitliches und schnelleres entscheiden bei Standortfragen und entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Er sorgt weiterhin für eine Planungsbeschleunigung bei gleichzeitiger Reduzierung des Verwaltungsaufwands.


Durch die gemeinsame Initiative mit den Grünen haben wir jetzt diesen Kriterienkatalog, wie hunderte anderer Gemeinden auch. Wir befinden uns somit in sehr guter Gesellschaft.


Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung