09.2023 - Steuerungsgruppe Geschäftsordnung

In der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2023 sollte die Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe geändert werden.

In der ursprünglichen Fassung stand:


§ 5 Beschlussfähigkeit
Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der
Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Die Beschlussfähigkeit gilt
solange als vorhanden, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt wird.


Zukünftige Fassung ist:


§ 5 Beschlussfähigkeit
(1) Die Steuerungsgruppe ist nach ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl
der Erschienenen stets beschlussfähig


Begründung für die Änderung:

Die vergangenen beiden Sitzungen (15.6.23, 12.7.23) war die Steuerungsgruppe in diesem Jahr
nicht beschlussfähig. Es fehlte die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder
oder deren Stellvertreter/innen, obwohl in den Einladungen und verschiedenen Telefonaten auf die
Dringlichkeit und Anwesenheitspflicht hingewiesen wurde.......

Daher soll die Geschäftsordnung zum § 5 Beschlussfähigkeit dahingehend geändert werden, dass
diese nicht an die Anzahl der Hälfte der Mitglieder gebunden ist.


Nachdem die Entscheidung der Steuerungsgruppe vom 03.11.2022 durch BGM Steinmetz abgeändert wurde und anschließend in der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2022 mit den Stimmen der SPD, CDU und FDP beschlossen wurde, war die Motivation von vielen Mitgliedern der Steuerungsgruppe nicht mehr allzu ausgeprägt. Daraus resultierte eine schlechte Anwesenheit in den o.g. SItzungen.

Um Beschlussfähig zu bleiben, sollte die Geschäftsänderung, wie beschrieben, geändert werden. Unsere Meinung war die Motivation der Mitglieder wieder zu steigern. Leider wurde auch hier der einfache Weg gewählt und mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP die Änderung der Geschäftsordnung beschlossen.

ULF und die Grünen stellten noch einen Änderungsantrag, der aber von der Mehrheit abgelehnt wurde.


Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung